Bedarfsausweis
Welcher Bedarfsausweis wird benötigt
Ein Bedarfsausweis wird in der Regel für Wohngebäude benötigt, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und, die über weniger als für Wohnungen verfügen. Darüber hinaus gilt die Pflicht für einen Bedarfsausweis bei Neubauten seit 2002. Da ein potentieller Kauf- oder Mietinteressent das Recht dazu hat, einen Bedarfsausweis einzusehen, macht es Sinn, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen.
Der Bedarfsausweis und Ihr Fachbetrieb ETC-Hamburg.de
Was das Thema Bedarfsausweis angeht, ist ETC-Hamburg.de ein langjährig erfahrenes Unternehmen mit hohem Know-how und fundierter Beratungskompetenz.
Sie möchten ausführliche Informationen zu unserem Fachbetrieb erhalten?
Dann können Sie sich jederzeit für eine Beratung an uns wenden. Verwenden Sie dafür die Rufnummer 040/ 67 999 997. Alternativ erreichen Sie uns auch per E-Mail, wenn Sie Fragen haben. Nutzen Sie einfach folgendes Kontaktformular: Kontaktieren Sie ETC-Hamburg.de für einen Bedarfsausweis

