Energieausweis

energieausweisBei Vermietung und Verkauf ist der Energieausweis seit 2008 Pflicht. Er zeigt nicht nur den Energiebedarf, sondern liefert auch starke Verkaufs- und Vermietungsargumente.

Machen Sie Ihre Immobilie Zukunftssicher mit dem Energieausweis

 

Seit wann welche Immobilie einen Ausweis benötigt

01.07.2008 alle Wohngebäude vor 1965
01.01.2009 alle Wohngebäude nach 1965
01.07.2009 alle Nichtwohngebäude (Gewerbe)

 

Welcher Ausweis wird benötigt

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten seit 2002 sind Bedarfsausweise vorgeschrieben. Schon ein potenzieller Miet- oder Kaufinteressent hat das Recht auf Nachfrage den Energieausweis einzusehen.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der standartisierte Wert für den Energieverbrauch (kWh/m²) wird bei den beiden Energieausweisen unterschiedlich berechnet.

Beim Verbrauchsausweis ist die Grundlage der gemessene Verbrauch an Heizenergie und Energie zur Aufbereitung des Warmwassers. Diese Verbrauchswerte resultieren aus den Abrechnungen für Heizkosten, Rechnungen für Heizöl, Erdgas und anderen Heizmaterialien. Erfasst wird der gesamte Energieverbrauch für die Beheizung des Gebäudes und der Energieverbrauch für die zentrale Aufbereitung des Warmwassers. Ein gravierender Nachteil des Verbrauchsausweises ist, dass das Nutzerverhalten den Wert des Energiekennwertes bestimmt und somit keine Vergleichbarkeit der Gebäude gegeben ist. 

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch auf der Grundlage der Wärmeverluste im Gebäude (Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke, Lüftungsverluste) rechnerisch auf der Basis der verwendeten Baumaterialien / Isolierungen ermittelt. Der Bedarfsausweis hat den Vorteil, dass die Gebäude in ganz Deutschland miteinander zu vergleichen sind. Auch das Nutzerverhalten spielt bei der Bewertung keine Rolle. Bedarfsausweise eignen sich hervorragend für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen. 

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, wenn Sie in dieser Zeit keine Sanierungen oder Modernisierungen durchführen. 



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