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Energieausweis Hamburg

Für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Seit einiger Zeit geistert er durch die Medien und Köpfe: der Energieausweis. Dabei verunsichert er diejenigen, die ihn vorlegen müssen, für zukünftige Bewohner und potenzielle Eigentümer ist er dagegen eine wichtige Entscheidungs- und Planungshilfe.

Sie wollen wissen, was kostenmäßig auf sie zukommt, und gegebenenfalls Vergleiche anstellen:
Schließlich kauft keiner gerne die Katze im Sack – die sich dann als energiefressender Tiger entpuppt. Wir erstellen Energieausweise für Ihre Wohn- als auch Gewerbeimmobilie und möchten Sie als Eigentümer mit dem Thema „Energieausweis“ vertraut machen. Alles Wissenswerte haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Seit wann gibt es den Energieausweis?

Seit die Energiesparverordnung (kurz ENEV) im Jahre 2002 in Kraft getreten ist, ist der Energieausweis für jeden Hausverkauf und jede Neuvermietung gesetzlich vorgeschrieben.
Und zwar sowohl bei Wohngebäuden als auch bei Gewerbeimmobilien.

Was sagt der Energieausweis aus?

Beim Auto gibt es das schon längst: Die Hersteller müssen den durchschnittlichen Benzinverbrauch eines Fahrzeugs angeben. Dementsprechend informiert auch der Energieausweis Interessenten, die eine Immobilie mieten oder kaufen wollen, über den Energiebedarf, den sie zu erwarten haben.

Die Energieeffizienz-Werte sind dank Klimabereinigung deutschlandweit vergleichbar und ein wichtiges Kauf- oder Mietkriterium.

Wofür wird er benötigt?

Musste der Eigentümer bis 2013 den Ausweis nur auf Nachfrage vorlegen, so ist er nun unaufgefordert vorzuzeigen. Die Energie-Kennwerte müssen übrigens bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Bei Gewerbeobjekten muss der Energieausweis in vielen Fällen sogar gut sichtbar ausgehängt werden.

Ein Energieausweis gilt 10 Jahre, sofern zwischenzeitlich keine Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden. Bei einem Austausch von Fenstern, einer nachträglichen Dämmung oder der Erneuerung der Heizung etc. ist es sogar in Ihrem Interesse, den Ausweis zu aktualisieren, da sich nämlich die Sanierungsarbeiten positiv auf die Energieeffizienz auswirken.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs und Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Hausbewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen erstellt.
Er ist kaum aussagekräftig, da hier die individuellen Heizgewohnheiten der Verbraucher ausschlaggebend sind. Außerdem gilt er nur bei Gebäuden ab fünf Wohneinheiten und einem Baujahr zwischen 1977 und 2007. Für die Korrektheit der Daten haftet der Eigentümer oder der Makler.

Ein Bedarfsausweis kann hingegen für jedes Gebäude erstellt werden. Er bietet Makler und Eigentümer die maximale Sicherheit, da die Werte unabhängig vom Heizverhalten sind. Sie beruhen vielmehr auf dem Urteil eines unabhängigen Experten, der vor Ort die baulichen Bestandteile und die Pläne des Hauses genau unter die Lupe nimmt. Anschließend ermittelt er die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf Basis von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten sowie unter Annahme von standardisierten Randbedingungen.

Geht es auch ohne Energieausweis?
Nein, bis auf ein paar Ausnahmen, z. B. wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder es kleiner als 50 qm ist. Einem Interessenten die Energieeffizienz-Werte vorzuenthalten, wird sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Bußgeld kann bis zu 15.000,00 € betragen.