Energieberatung vom Experten
Unabhängig
und neutral
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine staatlich geförderte Energieberatung für Wohngebäude. Er unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, energetische Sanierungsmaßnahmen sinnvoll zu planen, aufeinander abzustimmen und Schritt für Schritt umzusetzen.
Sie erhalten einen verständlichen Überblick über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und erfahren, welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind, welche Reihenfolge sich empfiehlt und welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.
Was beinhaltet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Im Rahmen der Energieberatung betrachten wir das gesamte Gebäude. Dazu gehören insbesondere:
- Außenwände, Dach, Fenster, Türen und Kellerdecke
- Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
- Lüftung und sommerlicher Wärmeschutz
- vorhandene energetische Schwachstellen
- mögliche Energieeinsparungen
- sinnvolle Kombinationen und Reihenfolgen der Maßnahmen
- voraussichtliche Investitionskosten und Fördermöglichkeiten
Der iSFP kann sowohl eine schrittweise Sanierung über mehrere Jahre als auch eine umfassende Sanierung zu einem Effizienzhaus darstellen. Er verpflichtet Sie nicht zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie entscheiden selbst, welche Sanierungsschritte Sie zu welchem Zeitpunkt durchführen möchten.
Förderung der Energieberatung
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert.
Die Förderung beträgt derzeit:
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
- maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzlich bis zu 250 € bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn die Ergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden
Das Wohngebäude muss grundsätzlich mindestens zehn Jahre alt sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bauantrags beziehungsweise der Bauanzeige.
iSFP-Bonus bei späteren Sanierungsmaßnahmen
Werden förderfähige Maßnahmen aus einem BAFA-geförderten iSFP umgesetzt, kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, ein zusätzlicher iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt werden.
Der iSFP-Bonus ist insbesondere bei folgenden Maßnahmen möglich:
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Dämmung von Kellerdecken und Bodenflächen
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
- Einbau oder Optimierung einer Lüftungsanlage
- bestimmte Maßnahmen der Anlagentechnik
- Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz einer bestehenden Heizungsanlage
Für den eigentlichen Heizungstausch gelten gesonderte Förderbedingungen der KfW. Der iSFP-Bonus wird auf den Heizungstausch selbst nicht angerechnet.
Neue Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026
Für Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für den iSFP-Bonus.
Die Grundförderung für förderfähige Effizienzmaßnahmen beträgt weiterhin 15 %. Der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten wird jedoch nur noch auf den Teil der förderfähigen Ausgaben gewährt, der das jeweils geltende Grundinvestitionsvolumen übersteigt.
Für Wohngebäude gelten folgende Höchstgrenzen:
Bis zum Grundinvestitionsvolumen beträgt die Förderung 15 %. Auf den darüber hinausgehenden förderfähigen Betrag kann der erhöhte Fördersatz von 20 % angewendet werden.
Beispiel für ein Einfamilienhaus
Bei förderfähigen Kosten von 60.000 € ergibt sich folgende Berechnung:
- 15 % Förderung auf die ersten 30.000 € = 4.500 €
- 20 % Förderung auf die weiteren 30.000 € = 6.000 €
- möglicher Gesamtzuschuss = 10.500 €
Der iSFP-Bonus wird somit nicht mehr auf die vollständigen 60.000 € angewendet.
Auch nach der Änderung bleibt der iSFP eine wichtige Grundlage für die langfristige Sanierungsplanung. Neben dem möglichen Förderbonus kann er das maximal förderfähige Investitionsvolumen deutlich erhöhen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- staatlich geförderte Energieberatung
- umfassende energetische Bewertung Ihrer Immobilie
- verständliche und aufeinander abgestimmte Sanierungsstrategie
- freie Entscheidung über Reihenfolge und Zeitpunkt der Umsetzung
- bessere Planungs- und Investitionssicherheit
- Berücksichtigung Ihrer persönlichen Ziele und finanziellen Möglichkeiten
- mögliche Erhöhung des förderfähigen Investitionsvolumens
- möglicher iSFP-Bonus bei umfangreicheren Einzelmaßnahmen
- fundierte Grundlage für spätere Förderanträge
Ablauf der Energieberatung
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1. Erstgespräch und Unterlagen
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2. Vor-Ort-Termin
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3. Energetische Berechnung
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4. Erstellung und Erläuterung des iSFP
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5. Umsetzung und Fördermittelbegleitung
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Wichtig vor der Beauftragung von Sanierungsarbeiten
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Stand: Juli 2026 – gültig für Förderanträge ab dem 21. Juli 2026